Historischer Überblick ab 2011
2011 wurde in Busan eine „Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklung“ konstituiert, die auch die „neuen Geber“ (Brasilien, China, Indien, etc.), die Zivilgesellschaft sowie den Privat- und Wissenschaftssektor als strategische Geber einbindet. Um die beschlossenen Vereinbarungen bestmöglich umsetzen zu können, wurden in der ADA der Bereich Wirtschaftspartnerschaften und die Kooperation mit dem Privatsektor stärker ausgebaut.
Mit dem Ziel „die Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung [zu] stärken“, wurde im Regierungsprogramm 2013-2018 die Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Aufstockung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des ODA-Ziels 0,7% des BNE für die EZA zu leisten angekündigt.
Im September 2015 wurden bei der UN-Generalversammlung in New York die Sustainable Development Goals (SDGs) als neuer Referenzrahmen für die globale Entwicklung beschlossen. Der damalige österreichische Bundespräsident Heinz Fischer unterstrich in seiner Rede die Dringlichkeit der Bekämpfung von Krieg, Terror, Armut sowie der Folgen des Klimawandels.
Nach dem langen Sommer der Migration 2015 beschloss Österreich unter Außenminister Sebastian Kurz den Katastrophenfonds für 2016 von 5 auf 20 Mio. EUR aufzustocken. […] Darüber hinaus wurde eine Veränderung bzw. Ergänzung der realen Schwerpunktsetzung der österreichischen EZA vorgenommen. Als inhaltliche Schwerpunkte wurden neben Bildung, Sicherung des Friedens und menschlicher Sicherheit, Menschenrechten und Migration, Wasser, Energie und Ernährungssicherheit auch Wirtschaft und Entwicklung formuliert. Umwelt- und Klimaschutz sowie Geschlechtergleichstellung wurden als Querschnittsthemen in das Dreijahresprogramm mitaufgenommen.
Per Ministerratsvortrag wurden im Jahr 2016 alle österreichischen Bundesministerien beauftragt die „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development Goals, SDGs) umzusetzen, wobei die Koordination der Berichterstattung der Umsetzung dem BMeiA sowie dem BKA obliegt.
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020 sah eine Anhebung der Budgetmittel für das BMeiA bis zum Jahr 2020 um fast 100 Mio. EUR vor. Die Budgetmittel für die ADA sollen bis zum Jahr 2021 jährlich um 15 Mio. EUR aufgestockt und somit insgesamt von 77 auf 154 Mio. EUR verdoppelt werden. Die Steigerungen des Budgets werden vor allem durch die Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit und Migration argumentiert, wobei die zusätzlichen Mittel vorwiegend für Maßnahmen zur Verhinderung von Migration und für Reintegrationsmaßnahmen für migrierte Personen verwendet werden sollen.
Nach dem Brand des Lagers Moria auf der Insel Lesbos am 9. September 2020 wurde die ablehnende Haltung Österreichs gegenüber der von Teilen der Gesellschaft geforderten Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit einer Budgeterhöhung der österreichischen humanitären Hilfe „kompensiert“. Das Budget des Auslandskatastrophenfonds wurde 2020 von 25,0 auf 52,5 Mio € aufgestockt. Zudem wurde ein Sonderbeauftragter für humanitäre Hilfe bestellt: Der ehemalige langjährige Generalsekretär für internationale Zusammenarbeit bei der Caritas Christoph Schweifer.
› Tabelle: Entwicklung der ODA-Leistungen Österreichs 2011-2015 (pdf)