Unternehmensverantwortung und Menschenrechte

Obwohl bereits seit mindestens drei Dekaden beständiges Thema öffentlicher Diskussionen, hat die Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen „Corporate Social Responsibility (CSR)“ in den letzten Jahren erneut Aktualität erlangt. Gründe dafür sind auf internationaler Ebene die zunehmende Bedeutung von globalen Wertschöpfungsketten, die Intensivierung des Rohstoffabbaus und die Durchführung von großen Infrastrukturprojekten in Schwellen- und „Entwicklungsländern“. Diese Aktivitäten werden in der Regel von multinationalen Unternehmen ausgeführt und sind häufig mit gravierenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen verbundenen.

Das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Auswirkungen führte in den letzten Jahren zu einer kontroversen Debatte über die Verantwortung von Unternehmen. Auf UN-Ebene wurden dazu unter Führung von John Ruggie im Jahr 2011 die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ vom UN-Menschenrechtsbeirat beschlossen. Diese müssen nun von den UN-Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden. Auf EU Ebene gibt es dazu Bemühungen, ein EU Lieferkettengesetz (EU Corporate Due Diligence Directive) zu beschließen, das Leitunternehmen zu Sorgfaltspflichten in seiner Lieferkette verpflichtet.

Die Diskussion zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen gewinnt auch in der Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit (EZA) an Bedeutung. Zahlreiche Geber, so auch Österreich, legen einen programmatischen Schwerpunkt auf eine Form wirtschaftlicher Entwicklung, die einem menschenrechtsbasierten Ansatz in der EZA verpflichtet ist.

Für eine kohärente Umsetzung dieser Schwerpunkte sind die (Weiter-)Entwicklung und die zielgerichtete Anwendung von spezifischen Instrumenten nötig. Dazu gehören zum Beispiel Menschenrechtsprüfungen (human rights impact assessments), welche die systematische Abschätzung der Auswirkungen von Entwicklungsvorhaben ermöglichen.

Zentrale Fragestellungen für die ÖFSE:

  • Welche Instrumente braucht es, um gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen in „Entwicklungsländern“ sicherzustellen? Welches Potenzial steckt hier insbesondere in Menschenrechtsprüfungen (human rights impact assessments)?
  • Welchen Beitrag können Geberländer wie Österreich in der Entwicklungspolitik, aber im Sinne von policy coherence for development auch in benachbarten Politikfeldern, (z.B. der Exportförderpolitik), für verantwortungsvolles Handeln ihrer Unternehmen leisten?
  • Wie sind sektorale CSR-Initiativen im Hinblick auf große Projekte in den Bereichen Rohstoffabbau und Infrastruktur einzuschätzen?

Ansprechperson zum Thema:

Werner Raza

Dr. Werner Raza
Leiter der ÖFSE
Tel.: +43 1 317 40 10 – 101  
E-Mail: w.raza@oefse.at

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