Unternehmensverantwortung und Menschenrechte

Obwohl bereits seit mindestens drei Dekaden beständiges Thema öffentlicher Diskussionen, hat die Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility (CSR)) in den letzten Jahren erneut Aktualität erlangt. Dies ist auf internationaler Ebene auf die zunehmende Bedeutung von globalen Wertschöpfungsketten, die Intensivierung des Rohstoffabbaus und die Durchführung von großen Infrastrukturprojekten in Schwellen- und „Entwicklungsländern“ zurückzuführen. Diese Aktivitäten werden in der Regel von multinationalen Unternehmen durchgeführt und sind zum Teil mit gravierenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen verbundenen. Das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Auswirkungen führte in den letzten Jahren zu einer kontroversen Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen in solchen Wirtschaftsaktivitäten. Auf UN-Ebene wurden dazu unter Führung von John Ruggie im Jahr 2011 die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ vom UN-Menschenrechtsbeirat beschlossen. Diese müssen nun von den UN-Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden.

Die Diskussion zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen gewinnt auch im Feld der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit (EZA) an Bedeutung. Zahlreiche Geber, so auch Österreich, legen vermehrt einen programmatischen Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Entwicklung – Stichwort Private Sector Development, haben sich aber zugleich einem menschenrechtsbasierten Ansatz in der EZA verpflichtet. Für eine kohärente Umsetzung dieser Schwerpunkte sind die (Weiter-)Entwicklung und zielgerichtete Anwendung von spezifischen Instrumenten nötig, wie z.B. Menschenrechtsprüfungen (human rights impact assessments), welche die systematische Abschätzung der Auswirkungen von Entwicklungsvorhaben ermöglichen.

Die ÖFSE widmet sich diesem Thema vor allem unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Welche Instrumente braucht es, um gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen in „Entwicklungsländern“ sicherzustellen? Welches Potenzial steckt hier insbesondere in Menschenrechtsprüfungen (human rights impact assessments)?
  • Welchen Beitrag können Geberländer wie Österreich in der Entwicklungspolitik, aber im Sinne von policy coherence for development auch in benachbarten Politikfeldern, wie z.B. der Exportförderpolitik, für verantwortungsvolles Handeln ihrer Unternehmen leisten?
  • Wie sind sektorale CSR-Initiativen im Hinblick auf große Projekte in den Bereichen Rohstoffabbau und Infrastruktur einzuschätzen?

Ansprechperson zum Thema:

Werner Raza

Dr. Werner Raza
Leiter der ÖFSE
Tel.: +43 1 317 40 10 – 101  
E-Mail: w.raza@oefse.at

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