Aktueller Kommentar April 2018
Doppelbudget 2018/2019: Die Trendwende in der Entwicklungszusammenarbeit wurde wieder einmal abgesagt
Wenn das Budget in Zahlen gegossene Politik darstellt, dann ist im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit des BMEIA die vom Außenminister Sebastian Kurz im Jahr 2017 ausgerufene Trendwende bereits im Jahr 2018 wieder zurückgenommen worden. Weder bestehende Zusagen der alten, noch Wahlkampfversprechen der neuen Regierung finden im Budget ihren Niederschlag. Angesichts der bestehenden Herausforderungen ist das eine Enttäuschung.
Michael Obrovsky (ÖFSE), April 2018
Von hoffnungsfrohen Versprechungen…
In einer Presseaussendung des BM für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) vom 18. November 2016 wird der Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz zitiert: "Die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit und Integration auch für uns in Österreich sind. Dafür wurden nun die nötigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Verdoppelung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2021 ist eine Trendwende. Unser Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern, um ihnen vor Ort Perspektiven zu geben“. Anlass für die Erfolgsmeldung war der Budgetausschuss, in dem das Budget 2017 für das BMEIA diskutiert und um rund 124 Mio € angehoben wurde. Rund 17 Mio € Steigerung waren davon für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) des BMEIA (Budget der Austrian Development Agency – ADA) im Jahr 2017 vorgesehen. Die Verdoppelung der bilateralen EZA-Mittel des BMEIA bis 2021 sollte von rund 77 Mio € im Jahr 2016 durch eine jährliche Steigerung um rund 15,5 Mio € bis zu einem Gesamtvolumen von 154 Mio € im Jahr 2021 sichergestellt werden. Ebenfalls Teil des Erfolgsnarrativ des BMEIA war die „Ver4fachung“ des Auslandskatastrophenfonds (AKFs) von 5 Mio € auf 20 Mio € ab 2016. Am 11. April 2017 findet sich folgender Tweet von Sebastian Kurz: „Haben geschafft AKF 2016 zu ver4fachen, bilat. EZA wird bis 2021 verdoppelt. Weitere Erhöhung der bilat. EZA-Mittel bleibt wichtiges Ziel!“. Die Steigerung der Mittel für den AKF sowie für die bilaterale EZA des BMEIA waren dem Außen- und Integrationsminister ein wichtiges Anliegen. Bekräftigt wurde dies auch durch das Programm der Liste Sebastian Kurz, in dem unter dem Titel „Neue Gerechtigkeit & Verantwortung“ ein Bekenntnis zur Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und als Maßnahmen i) die Verdreifachung der Mittel im AKF, ii) die Verdoppelung der bilateralen Mittel (sic!) und iii) Streichung der EZA, wenn abgelehnte AsylantragstellerInnen nicht zurück genommen werden, zu finden sind. Auch das Regierungsprogramm 2017 – 2022 (Seite 25) enthält ein Bekenntnis zu einer effizienten Entwicklungszusammenarbeit sowie zum langfristigen Ziel, die EZA auf 0,7% des BNE zu erhöhen und zur Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds.
Demgegenüber steht das im Regierungsprogramm verankerte Ziel der nachhaltigen Senkung der „Steuer- und Abgabenlast“, die unter anderem durch eine Reduzierung der Ausgaben bei der öffentlichen Verwaltung erreicht werden sollen. Bei der ersten Regierungsklausur am 4. und 5. Jänner 2018 wurde festgehalten, dass durch „Sparen im System“ rund 2,5 Mrd € an Einsparungen erzielt und in den nächsten zwei bis drei Jahren ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Jedes Ministerium – mit Ausnahme der Bereiche Sicherheit (BMI, BMLV) und Bildung (BMB) – soll einen Beitrag dazu leisten, indem die Ausgaben um 5% reduziert werden.
…zur bitteren Realität
Am Mittwoch, den 21. März 2018 wurden die Details zum Budget für die Jahre 2018 und 2019 publiziert und Finanzminister Hartwig Löger hielt seine Budgetrede für das Doppelbudget 2018/2019, in der bemerkenswerterweise Begriffe wie Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe oder etwa die Sustainable Development Goals –SDGs nicht vorkommen.
Für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im BMEIA ist das Detailbudget 12.02.01 – „Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskatastrophenfonds“ besonders relevant, da es den für das vom BMEIA entwicklungspolitisch unmittelbar gestaltbaren Ausgabenrahmen definiert. Das Detailbudget 12.02.01 sieht im Vergleich zum Jahr 2017 den Bundesvoranschlag BVA für 2018 für das EZA-Budget des BMEIA (ADA-Budget) den gleichen Betrag (92,525 Mio €) vor. Bereits im Jahr 2010 waren für das ADA-Budget fast 94 Mio € vorgesehen, das heißt: Nach Kürzungen bis 2015 konnte 2017 erst wieder das Budget von 2010 erreicht werden, das 2018 stagniert. Für den Auslandskatastrophenfond – AKF sieht der BVA eine Kürzung um 5 Mio € von 20 Mio € auf 15 Mio € vor. Das Detailbudget 12.02.01 für das Jahr 2019 sieht für das ADA-Budget im Vergleich zu 2018 eine Steigerung um 10 Mio € auf insgesamt 117,525 Mio € vor, der AKF bleibt auf der Höhe von 15 Mio €.
Diese Budgetvoranschläge wurden vor allem von den Humanitären Hilfsorganisationen sofort stark kritisiert, da einerseits der AKF erst ab 2016 von 5 Mio € auf 20 Mio € angehoben wurde und anderseits selbst diese Summe angesichts der Situation in Syrien und den benachbarten Ländern nicht ausreichen wird. So stellte etwa der Caritas Auslandshilfechef Christoph Schweifer dazu fest: „Ich bin hier in Syrien, um den aktuellen Bedarf an Hilfe zu erstellen. Ganz klar ist, dass es in den zerbombten Städten Aleppo und Homs für Millionen von Menschen ohne Hilfe kein Überleben gibt" (Wiener Zeitung 21.03.2018).
Sowohl Finanzminister Löger als auch Bundeskanzler Kurz konterten in den Medien, dass der AKF nicht gekürzt werde und laut APA Information bedeutet dies keine Änderung des Budgets, sondern BK Kurz hat klargestellt, dass bei Bedarf weitere fünf Mio € aus Rücklagen zur Verfügung stehen werden.
Selbst wenn wir davon ausgehen können, dass im Bedarfsfall für den AKF zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist rein rechnerisch das Budget 2018 um 5 Mio € geringer. Hinzu kommt der Ausfall der mit 15,5 Mio € pro Jahr angekündigten Verdoppelung der „bilateralen EZA im BMEIA“. Für das Jahr 2019 ist zwar nominell eine Steigerung von 10 Mio € vorgesehen. Geht man von den ursprünglich 20 Mio € AKF aus, dann beträgt die Steigerung nur mehr 5 Mio € und stellt man den Verdoppelungsfahrplan in Rechnung, dann resultiert daraus im Vergleich zum Budget 2017 ein kumulierter Fehlbetrag von 46,5 Mio €. Dies berücksichtigt noch nicht einmal die für diese Legislaturperiode angekündigte Erhöhung der Mittel für den AKF.
Der zweite Budgetbereich im BMEIA, der für die Entwicklungspolitik relevant ist, ist das Detailbudget 12.02.02 – „Beiträge an Internationale Organisationen. Von den Pflichtbeiträgen und den freiwilligen Beiträgen zu internationalen Organisationen sind aber nur rund ein Drittel als Official Development Assistance (ODA) anrechenbar. Der Budgetvoranschlag 2017 betrug 104,09 Mio €, für 2018 sind hier nur mehr 96,78 Mio € vorgesehen und für 2019 sinkt der Budgetvoranschlag auf 87,93 Mio €. Während aber Beiträge für UN- Einrichtungen gleich bleiben oder sogar geringfügig ansteigen, geht die Reduktion vor allem auf das Absenken der Beiträge an die EU-Türkei Flüchtlingsfazilität von rund 20 Mio € im Jahr 2017 auf rund 10 Mio € 2018 und 1,96 Mio € im Jahr 2019 zurück. Es werden aber erst im Verlauf des Jahres 2018 die Verhandlungen der EU mit der Türkei ergeben, wie hoch die Unterstützung der EU an die Türkei für die Sicherung der EU-Außengrenzen sowie die Betreuung von Flüchtlingen sein wird. Auch hier kann man davon ausgehen, dass Nachbesserungen erforderlich sein werden. Vor dem Hintergrund der Reduktion der EU-Türkei Flüchtlingsfazilität ist auch davon auszugehen, dass ein größerer Bedarf beim AKF erforderlich sein wird.
Quo vadis, EZA?
Eine Trendwende kann aus der Budgetentwicklung nicht abgelesen werden, im Gegenteil: Das langfristige Ziel die österreichische ODA an das international vereinbarte Ziel von 0,7% des BNE heranzuführen wird weiter aufgeschoben, denn selbst eine Steigerung des ADA-Budgets um 10 Mio € fällt bei der Berechnung der ODA-Quote nicht ins Gewicht. Eine Erhöhung der ODA-Quote um 0,01% des BNE würde im Jahr 2019 eine Steigerung der ODA von rund 38 Mio € benötigen. Berücksichtigt man die Empfehlung des Development Assistance Committee (DAC) der OECD bei der Austria Mid Term Review vom 27. April 2017, in der die Empfehlung von 2015 wiederholt wurde: „DAC recommended that Austria develop a realistic, time –bound roadmap for scaling up ODA“, dann bleibt der unmittelbare Beitrag des Budgets der Entwicklungszusammenarbeit im BMEIA zur ODA Österreichs auch in Zukunft gering. Die Größenordnung des ADA-Budgets und des AKFs 2019 zusammen ist etwa vergleichbar mit dem Einnahmenverlust, der dem BMF ab November 2018 durch dieUmsatzsteuersenkung von 13% auf 10% auf Nächtigungen in Österreich entstehen wird (120 Mio €). Angesichts des dringenden Bedarfs an EZA und humanitärer Hilfe in Europas Nachbarschaft und darüber hinaus der vergleichsweise geringen Summen, um die es dabei geht, ist diese Politik auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung schlicht unverständlich.
Dr. Michael Obrovsky, Stellvertretender Leiter der ÖFSE
Arbeitsschwerpunkte: Österreichische und internationale Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit, Zivilgesellschaft und Entwicklung
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